Ich habe Adressen von Ärzten im Internet recherchiert. Darf ich an diese E-Mails versenden?

Geändert am Fr, 20 Mär, 2020 um 1:02 NACHMITTAGS

Du hast die Webseiten potentieller Kunden für deine Angebote im Internet gefunden, z.B. Handwerke, Ärzte, Anwälte, Shopbetreiber für Geschenkverpackungen oder was auch immer. 


Nun überlegst du, wie du sie am besten erreichen kannst. Da im Impressum eine E-Mail Adresse angegeben ist, liegt der Gedanke nahe, doch kurz eine E-Mail zu schicken und zu fragen, ob man vielleicht einen Newsletter senden darf. 


Und warum händisch einzelne E-Mails schicken, wenn es doch viel einfacher ist, die Adressen zu sammeln, und mit einem Dienst wir mynewsletter.rocks zu versenden?


Aber darf man das überhaupt?


Kurz Antwort: NEIN!


Nach §7 UWG (2) Absatz 3 ist bei einem Versand von E-Mails ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen (vgl. https://dejure.org/gesetze/UWG/7.html


Es gibt zwar einige Ausnahmen, von denen hier aber keine zutrifft. 


Deswegen ist eine solche Werbeaktion nach deutschen Recht illegal und zieht das Risko von teuren Anzeigen und Abmahnungen nach sich. Und selbst, wenn es erlaubt wäre: meiner Erfahrung nach reagieren die Empfänger solcher Nachrichten unwillig bis agressiv, manch selbst-ernannter SPAM-Bekämpfer zögert nicht mit einer Anzeige bei den zuständigen Behörden.


Es gibt deutlich bessere Wege, wie z.B.

  • Erstell mit mynewsletter.rocks ein rechtsicheres Anmeldeformular and stell es auf deine Webseite
  • Du darfst deinen potentiellen Kunden eine Postkarte oder einen Brief schicken und bei B2B-Kunden auch hintertelefonieren und dort auf den Newsletter hinweisen.
  • Du kannst eine gezielte Anzeige bei Google oder Facebook schalten
  • Du kannst in entsprechenden Gruppen und auf entsprechenden Foren posten

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